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Der neue Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe ab 1. 11. 2024 (Teil 1)

Thema - ArbeitsrechtMag. Wolfram Hitz /Mag. Claudia Weiß-KoppensteinerARD 6921/4/2024 Heft 6921 v. 23.10.2024

Mit Wirkung 1. 11. 2024 kommt es zu großen Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Künftig gibt es einen gemeinsamen "Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe". Neben Erweiterungen im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung beinhaltet dieser auch eine Reihe von Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte.

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