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Entgelt für Notärzte bei Tiroler Flugrettungsunternehmen - Beitragsfreiheit nach ASVG

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6919/8/2024 Heft 6919 v. 9.10.2024

ASVG: § 49 Abs 3 Z 26a

Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009: § 3 Abs 1 lit a

Gemäß § 49 Abs 3 Z 26a ASVG gelten Entgelte für die Tätigkeit als Notarzt im landesgesetzlich geregelten Rettungsdienst nicht als Entgelt iSd § 49 Abs 1 und 2 ASVG, sofern diese Tätigkeit weder den Hauptberuf noch die Hauptquelle der Einnahmen bildet.

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