ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1 lit i
OLG Wien 25. 6. 2024, 9 Ra 30/24h
§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG berechtigt den Arbeitnehmer zur Anfechtung der Kündigung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen offenbar nicht unberechtigter Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer kündigt. Der mit dieser Bestimmung verfolgte Zweck des Schutzes der arbeitsrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers bezieht sich nur auf den Schutz des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Das Bestreben des Arbeitnehmers, nicht gekündigt zu werden, stellt angesichts der im österreichischen Arbeitsrecht geltenden Kündigungsfreiheit keinen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis dar, der durch § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG geschützt ist. Spricht der Arbeitgeber für den Fall des Erfolgs des Arbeitnehmers mit der Anfechtung einer ersten vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eine Eventualkündigung aus, stellt er damit nicht einen offenbar nicht unberechtigten Anspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis in Frage (vgl OGH 27. 11. 2021, 8 ObA 63/12s, ARD 6309/3/2013).

