Im Zusammenhang mit der Ummeldung kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Eine Ummeldung hat stets dann zu erfolgen, wenn ein Dienstnehmer bei aufrechtem Beschäftigungsverhältnis unter einer anderen Beitragskontonummer abzurechnen ist (zB bei einem Wechsel von der Salzburger Niederlassung zur Tiroler Filiale eines Unternehmens). In ihrem aktuellen Newsletter Nr 10/September 2024 hat die Österreichische Gesundheitskasse alles Wissenswerte für Dienstgeber zur Ummeldung zusammengefasst. (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Ummeldung )

