Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat ausgesprochen, dass die Wiedereinstellung eines Bewerbers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer kollektivvertraglichen Altersgrenze beendet wurde, wegen seines Alters abgelehnt werden kann, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Zwar wird der Bewerber unmittelbar wegen seines Alters benachteiligt, doch ist dies durch das legitime Ziel der ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen gerechtfertigt. (BAG 25. 4. 2024, 8 AZR 140/23)

