EStG 1988: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a, § 34
Aufwendungen einer an einer psychischen Erkrankung leidenden Lehrerin für eine telefonische Lebensberatung und psychotherapeutische Behandlungen stellen keine Werbungskosten dar. Es liegt weder eine typische Berufskrankheit iSd § 177 ASVG vor noch besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der psychischen Erkrankung und dem Lehrberuf.

