RL 2003/88/EG : Art 9 Abs 1 Buchst a
EuGH 20. 6. 2024, C-367/23, Artemis security SAS
Der im französischen Ausgangsfall klagende Arbeitnehmer war Bediensteter im Brandschutz- und Personenhilfedienst. Nachdem er von einer Arbeitsstelle mit Tagarbeit auf eine Arbeitsstelle mit Nachtarbeit versetzt worden war, klagte er vor dem zuständigen Arbeitsgericht den Arbeitgeber ua auf Schadenersatz, weil die bei Nachtarbeit geltende verstärkte medizinische Überwachung bei ihm nicht durchgeführt worden sei.

