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Progressionsabgeltungsgesetz im Budgetausschuss

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6916/3/2024 Heft 6916 v. 18.9.2024

Das von den Koalitionsparteien kurzfristig eingebrachte Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (siehe dazu den Ministerratsbeschuss in ARD 6909/11/2024) wurde nun in das Plenum des Nationalrates geschickt. Unter anderem ist geplant, alle Steuertarifstufen mit Ausnahme der Höchststufe um 3,83 % statt um 3,33 % zu erhöhen sowie sämtliche Absetzbeträge und damit zusammenhängende Beträge wie Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag und Sozialversicherungs-Rückerstattung zur Gänze an die Jahresinflation von 5 % anzupassen. Außerdem sollen das amtliche Kilometergeld - sowohl für Pkw als auch für Motor- und Fahrräder - auf € 0,50 und die für die Umsatzsteuerbefreiung maßgebliche Kleinunternehmergrenze auf € 55.000 steigen. Einkommensschwache Familien sollen über das Jahr 2024 hinaus eine monatliche Sonderzahlung von € 60 pro Kind - für Kinder bis zum 18. Lebensjahr - erhalten, sofern sie Anspruch auf einen Alleinerzieher- bzw Alleinverdienerabsetzbetrag haben. Auch die in der Reisegebührenvorschrift verankerten Tages- und Nächtigungsgelder sowie Beförderungszuschüsse sollen angehoben werden. Weitere Informationen zum Progressionsabgeltungsgesetz siehe in einer der nächsten ARD-Ausgaben.

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