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BFG: Veranlagungsfreibetrag auch für Grenzgänger

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6915/12/2024 Heft 6915 v. 11.9.2024

EStG 1988: § 41 Abs 3 idF vor BGBl I 2024/113

AEUV: Art 45

Der Veranlagungsfreibetrag gemäß § 41 Abs 3 EStG 1988 steht - infolge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - auch Grenzgängern zu. In Österreich steuerpflichtigen Arbeitnehmern von Betrieben im EU-/EWR-Ausland sind nämlich alle innerstaatlichen Begünstigungen zu gewähren, die Arbeitnehmern inländischer Betriebe zustehen würden.

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