UrlG: § 10
OLG Wien 25. 4. 2024, 9 Ra 85/23w
Die Klägerin wurde fristlos entlassen. Sie brachte vor, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt sei, und begehrte mit ihrer Klage eine Kündigungsentschädigung samt Sonderzahlungen sowie Urlaubsersatzleistung.

