RL 2001/86/EG : Art 3 bis 7
VO (EG) 2157/2001 : Art 12
Wurde eine Holding-SE von beteiligten Gesellschaften gegründet, die keine Arbeitnehmer beschäftigen und nicht über Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften verfügen, und wurde diese ohne vorherige Durchführung von Verhandlungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer eingetragen, schreibt Art 12 Abs 2 VO (EG) 2157/2001 [über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)] iVm den Art 3 bis 7 der RL 2001/86/EG [zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer] die spätere Aufnahme solcher Verhandlungen nicht deswegen vor, weil diese SE herrschendes Unternehmen von Arbeitnehmer beschäftigenden Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Mitgliedstaaten geworden ist.

