ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2
OLG Wien 19. 12. 2023, 7 Ra 98/23t
Im vorliegenden Fall war strittig, ob die Kündigung eines Straßenbahnfahrers sozialwidrig oder durch Umstände, die in der Person des Arbeitnehmers gelegen sind, gerechtfertigt ist. Nachdem der Straßenbahnfahrer einen Unfall verursacht hatte, erfolgte der vorläufige Abzug vom Fahrdienst, anschließend der Antrag auf dauerhafte Aberkennung der Fahrberechtigung. Die Ausübung des Berufs als Straßenbahnfahrer ist nicht mehr möglich, weil beim Kläger ein fortgeschrittener Diabetes Mellitus mit Komplikationen vorliegt.

