RL 2000/78/EG : Art 5
GRC: Art 21, Art 26
Eine nationale Regelung (hier: Art 49 des spanischen Arbeitnehmerstatuts), wonach der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden kann, weil der Arbeitnehmer wegen einer im Laufe des Arbeitsverhältnisses eingetretenen Behinderung dauerhaft außerstande ist, seine dienstvertraglichen Aufgaben zu erfüllen, ohne dass der Arbeitgeber verpflichtet wäre, zuvor angemessene Vorkehrungen zu treffen oder beizubehalten, um eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu ermöglichen, oder gegebenenfalls nachzuweisen, dass solche Vorkehrungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden, ist unvereinbar mit Art 5 der Richtlinie 2000/78/EG und stellte eine Diskriminierung wegen einer Behinderung dar.

