vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Unterhaltsabsetzbetrag und Familienbonus Plus - vor und nach Inkrafttreten des AbgÄG 2022

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6905/18/2024 Heft 6905 v. 26.6.2024

EStG 1988: § 33 Abs 3a und Abs 4 Z 3

Unterhaltszahlungen bis inklusive 19. 7. 2022 sind für jenes Jahr zu berücksichtigen, für das sie geleistet worden sind. Ab 20. 7. 2022 sind Nachzahlungen von gesetzlichen Unterhaltsleistungen hingegen ausschließlich im Kalenderjahr der Zahlung zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte