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Witwenpension: Berücksichtigung selbstständiger Einkünfte als Rechtsanwalt bei Berechnungsgrundlage

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6904/12/2024 Heft 6904 v. 19.6.2024

ASVG: § 264 Abs 4

Bei der Berechnung der Witwenpension ist das Einkommen des Verstorbenen in den letzten beiden Jahren vor seinem Tod aus seiner Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt in die Berechnungsgrundlage nach § 264 Abs 4 und 5 ASVG einzubeziehen.

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