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Änderung der Quotenregelungsverordnung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6904/1/2024 Heft 6904 v. 19.6.2024

Die Novellierung dient zum einen der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Quotenregelung um die Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe (siehe bereits BGBl I 2023/201), zum anderen der Anpassung des Verordnungstextes durch präzise und einheitliche Formulierungen. (BGBl II 2024/146)

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