Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz: Art 7 und Art 15
dEStG: § 46 Abs 2
Die deutsche Regelung, nach der das Recht, für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit die Antragsveranlagung zu wählen, einem deutschen Staatsangehörigen nicht offensteht, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und die

