AlVG: § 36
VwGH 12. 3. 2024, Ra 2023/08/0101
Der Rechtsansicht, dass die Anrechnung des Kinderbetreuungsgeldbezugs auf die Notstandshilfe im Hinblick auf eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts unionsrechtlich bedenklich sei, wird vom VwGH nicht gefolgt. Vielmehr kann diesbezüglich auf die Rechtsprechung des VwGH zur (seinerzeitigen) Anrechnung des Partnereinkommens auf die Notstandshilfe verwiesen werden: Der VwGH hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH ausgeführt, dass die durch die Anrechnung bewirkte Kürzung der Notstandshilfe mit dem sozialpolitischen Zweck der Leistungsgewährung nur an Bedürftige gerechtfertigt werden kann (vgl insbesondere VwGH 14. 1. 2004, 2002/08/0038, ARD 5485/6/2004). Es ist nicht zu sehen und wird auch in der Revision nicht erläutert, aus welchen Gründen die Anrechnung von Kinderbetreuungsgeld - auch unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des EuGH - anders zu beurteilen wäre.

