KBGG: § 2 Abs 1 Z 2 iVm Abs 6 idF BGBl I 2009/116
OGH 16. 4. 2024, 10 ObS 135/23k
Gegenstand des Verfahrens ist der Anspruch der Klägerin auf pauschales Kinderbetreuungsgeld für ihren am 24. 1. 2014 geborenen Sohn (Variante "12 + 2" nach § 5c KBGG idF BGBl I 2009/116 ). Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Die Klägerin wohnte im klagsgegenständlichen Zeitraum mit ihrem Sohn und dem Vater in Polen an der Adresse ul. C*. Der Vater und das Kind waren dort auch ("zum ständigen Aufenthalt") gemeldet. Die Klägerin war während dieser Zeit an einer anderen Adresse ("zum ständigen Aufenthalt") gemeldet. Erst nach dem Tod ihrer Schwiegermutter (der Eigentümerin der Liegenschaft) meldete sich auch die Klägerin an der Adresse ul. C* an.

