ASGG: § 50 Abs 1 und Abs 2, § 54 Abs 1
Ist strittig, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die von der Betriebs- oder Gruppenversammlung beschlossene Betriebsratsumlage vom Entgelt einzubehalten und an den BR-Fonds abzuführen, fällt diese Streitigkeit als Streitigkeit aus der Betriebsverfassung in die sachliche Zustän-