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Haas, Die Workation, SWK 2024, 468

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6896/19/2024 Heft 6896 v. 24.4.2024

Unter Workation versteht man eine Beschäftigungsform, im Rahmen derer Urlaub ("vacation") mit Arbeit ("work") kombiniert wird und bei der Arbeitnehmer temporär ihren Arbeitsplatz im Rahmen von Telearbeit an eine Urlaubsdestination verlegen können. Workation muss grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, analog zum Homeoffice, (schriftlich) vereinbart werden. Der Beitrag widmet sich den zu berücksichtigenden Aspekten und besonderen Fallstricken im Rahmen des grenzüberschreitenden Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Um dabei zu gewährleisten, dass sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge während des Zeitraums der Workation korrekt abgeführt werden, ist zu prüfen, ob mit dem Staat der Workation ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt und (bei Workation in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz) die entsprechende EG-Verordnung, bezugnehmend auf die Sozialversicherung, Anwendung findet. Ist dies der Fall und dauert die Workation nicht länger als maximal 6 Monate, bewirkt diese in der Regel keine geänderte abgabenrechtliche Handhabe, und sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge sind weiterhin im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zu entrichten.

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