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Wiesinger, Rechtsfragen zum Arbeitszeitmodell kurze/lange Woche, ASoK 2024, 15

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6896/18/2024 Heft 6896 v. 24.4.2024

Die 5-Tage-Woche bildet seit Jahrzehnten für die meisten vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer das übliche Modell. Erst in jüngerer Zeit wurde die Verteilung der Arbeitszeit auf nur vier Arbeitstage pro Woche populärer. Der Beitrag zeigt auf, dass auch eine Mischform denkbar ist, die abwechselnd aus Wochen mit vier Arbeitstagen (kurze Woche) und solchen mit fünf Arbeitstagen (lange Woche) besteht. Diese rhythmisch abwechselnde, aber ungleiche Arbeitszeit pro Woche wirft besondere Rechtsfragen auf, die sich bei Wochen mit einer gleichbleibenden Zahl an Arbeitstagen nicht stellen. Zunächst wird dargelegt, dass durch Kollektivvertrag ein Arbeitszeitmodell kurze/lange Woche vereinbart werden kann, und Kollektivverträge außerdem Flexibilisierungsbestimmungen, dh Regelungen für eine Verteilung der Normalarbeitszeit in einem längeren Zeitraum mit einem unterschiedlichen Ausmaß bei der wöchentlichen Arbeitszeit (Bandbreitenmodelle), enthalten können. Nach Ansicht Wiesingers kann ein Arbeitszeitmodell kurze/lange Woche auch durch Betriebsvereinbarung eingeführt werden, sofern der Kollektivvertrag nicht ausdrücklich anderes bestimmt. Weiters behandelt der Beitrag Fragen im Zusammenhang mit Entgeltfortzahlungsansprüchen bei Feiertagen, Urlaub und Krankenstand und zeigt auf, ob und inwiefern ein Kurz/Lang-Arbeitszeitmodell für werdende und stillende Mütter und Jugendliche iSd KJBG zulässig ist.

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