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BFG: Besteuerung einer Abgangsentschädigung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6896/14/2024 Heft 6896 v. 24.4.2024

EStG 1988: § 67 Abs 8 lit a und lit b, Abs 10

VKG: § 8f

Wird in der Elternteilzeit gegen Zahlung eines Betrages iHv € 30.000,- brutto eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vereinbart, so ist diese Abgangsentschädigung gemäß § 67 Abs 10 EStG 1988 der Tarifversteuerung zu unterwerfen.

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