vorheriges Dokument
nächstes Dokument

SARS-Cov-2 (COVID-19) in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Überblick.

Thema - SozialversicherungsrechtDr. Andreas StreibelARD 6895/5/2024 Heft 6895 v. 17.4.2024

Ausgehend von den höchstgerichtgerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre soll dieser Beitrag die dogmatischen Besonderheiten im unfallversicherungsrechtlichen Umgang mit COVID-19 erörtern: So verneinte der OGH erst jüngst bei einer Ansteckung das Vorliegen eines Arbeits- oder Dienstunfalls. Weitere Entscheidungen hatten die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Infektionskrankheit als Berufskrankheit zum Inhalt. Die Frage der Anerkennung ist nicht nur in der Unfallversicherung von Bedeutung. In der Pensionsversicherung sieht § 235 Abs 3 lit a ASVG den Entfall der Wartezeit für eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Todes vor, wenn der Versicherungsfall die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nach dem ASVG oder B-KUVG und BSVG ist; dasselbe gilt für den Anspruch von Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung (§§ 143a iVm 255b ASVG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte