Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) eröffnet einem Rechtsträger die Möglichkeit zur Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs des Gesetzes. Arbeitnehmer können in diesem Fall daher auch in den erweiterten Geltungsbereich fallende Rechtsverletzungen melden. Obwohl solche Ausweitungen inhaltlich (zumindest soweit sie bestimmte Bereiche betreffen) durchaus als sinnvoll empfunden werden, werfen sie anderseits auch (arbeitsrechtliche) Probleme auf.