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Lehrlingseinkommen in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6894/1/2024 Heft 6894 v. 10.4.2024

Die Höhe des Lehrlingseinkommens und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2024 neu festgesetzt. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 705,90, im 2. Lehrjahr € 1.008,50 und im 3. Lehrjahr € 1.411,80 monatlich. (BGBl II 2024/97)

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