Mit der geplanten Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes sollen diverse Änderungen vorgenommen werden, die der Verwaltungsvereinfachung, der Wettbewerbsgleichheit, der Verbesserung der Veranlagungsmöglichkeiten sowie der Stärkung der Aufsicht dienen. Wesentliche Elemente des Gesetzesvorschlages sind:
die Verpflichtung der BV-Kassen zur Offenlegung der Nachhaltigkeit ihrer Veranlagungen entsprechend den europäischen Vorgaben,