EStG 1988: § 15
BFG 5. 12. 2023, RV/4100157/2023
Im vorliegenden Fall war die Höhe des Sachbezugs strittig, den ein ehemaliger Beamter für seine Dienstwohnung zu leisten hatte. Der Beschwerdeführer nutzte die 83,72 m² große Dienstwohnung, die einer mietrechtlichen Normwohnung entspricht, seit 1972 als Dienstnehmer und seit 1. 1. 1993 als Pensionist. Er zahlte seinem ehemaligen Dienstgeber (= Vermieter) einen Kostenbeitrag von € 220,22 pro Monat und zusätzlich Betriebskostenersätze iHv € 155,64, insgesamt somit € 375,86. Er trug auch die Heizkosten (€ 95,45) selbst, sodass ihn die Wohnung im Monat inklusive Betriebs- und Heizkosten € 471,31 kostete. Die durch den Beschwerdeführer seinem ehemaligen Dienstgeber bezahlte Kaltmiete von € 220,22 pro Monat entspricht einem Mietpreis pro m² und Monat von € 2,63.