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Gerhartl, Relevanz von Sprachkenntnissen im Arbeitsrecht, ASoK 2024, 58

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6892/18/2024 Heft 6892 v. 27.3.2024

Im Rahmen der Privatautonomie können die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei regeln, welche Sprache(n) innerhalb des Unternehmens gesprochen wird (werden) und wie gegenüber Unternehmenskunden kommuniziert wird. Komplizierter wird es dagegen, wenn iZm dem Arbeitsverhältnis Vorgaben in Bezug auf die Verwendung einer bestimmten bzw bestimmter Sprachen bestehen. Der Autor geht in seinem Beitrag auf ausgewählte Aspekte der daraus resultierenden Problematiken ein. Dabei geht es etwa um die Frage, in welcher Sprache Arbeitspapiere im weiteren Sinn auszustellen sind. Sprachkenntnisse sind aber auch iZm der Begründung eines Arbeitsverhältnisses relevant. So stellt sich etwa die Frage, ob und - bejahendenfalls - über welche Sprachkenntnisse ein Ausländer verfügen muss, um in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen zu können. Im Arbeitslosenversicherungsrecht stellt sich die Frage, ob ein Arbeitsloser über bestimmte Sprachkenntnisse verfügen muss, um sich für eine Beschäftigungsaufnahme bereitzuhalten. Gerhartl zeigt dabei nicht nur auf, dass sich die Details der jeweiligen Fragestellung unterscheiden, sondern auch die Lösungen, die der Gesetzgeber dafür jeweils bereithält, abhängig von der jeweiligen Problemstellung differenzieren.

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