EStG 1988: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit d
Eine HTL-Lehrerin kann die Anschaffungskosten eines I-Phones, Handytelefonkosten, Aufwendungen für einen Internetanschluss, Internetkosten und Kosten zur Erstellung einer eigenen E-Mail-Adresse als Werbungskosten absetzen, allerdings muss sie einen Privatanteil iHv 40 % ausscheiden.