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BFG: Werbungskosten einer HTL-Lehrerin iZm Home-Schooling

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6892/16/2024 Heft 6892 v. 27.3.2024

EStG 1988: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit d

Eine HTL-Lehrerin kann die Anschaffungskosten eines I-Phones, Handytelefonkosten, Aufwendungen für einen Internetanschluss, Internetkosten und Kosten zur Erstellung einer eigenen E-Mail-Adresse als Werbungskosten absetzen, allerdings muss sie einen Privatanteil iHv 40 % ausscheiden.

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