Teil 2 der Artikelreihe widmet sich der Abrechnung von Sozialplanzahlungen. Hinsichtlich der Abrechnung wird die lohnsteuerliche "3-Schritte-Abrechnungs-Regel" näher skizziert. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 67 Abs 8 lit f EStG erfüllt sind, können Sozialplanzahlungen steuerbegünstigt abgerechnet werden (Schritt 1: Anwendung der Begünstigung des § 67 Abs 6 EStG; Schritt 2: Versteuerung eines allfälligen übersteigenden Betrages bis zu € 22.000,- mit dem Hälfesteuersatz, Schritt 3: darüber hinaus Versteuerung nach dem Lohnsteuertarif).