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Verlängerter Auslandsaufenthalt wegen Pandemie - Nachsicht vom Ruhen des Leistungsanspruchs

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6890/14/2024 Heft 6890 v. 13.3.2024

AlVG: § 16 Abs 3

VwGH 5. 12. 2023, Ra 2021/08/0048

Nach § 16 Abs 1 lit g AlVG ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich während des Aufenthaltes im Ausland, doch ist das Ruhen auf Antrag des Arbeitslosen bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände bis zu 3 Monate während eines Leistungsanspruchs nachzusehen (Abs 3).

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