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Nachzahlung nach unwirksamer Entlassung - Anrechnung der Verzugszinsen auf Lohnsteuerschaden?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6890/7/2024 Heft 6890 v. 13.3.2024

ABGB: § 1333

Wird die Unwirksamkeit einer Entlassung gerichtlich festgestellt und der Dienstgeber zur Nachzahlung des Gehalts inklusive Verzugszinsen verpflichtet, sind die geleisteten Verzugszinsen nicht auf den Lohnsteuerschaden, der dem Arbeitnehmer wegen des kumulationsbedingten Progressionseffekts entsteht, anzurechnen.

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