EStG: § 6 Z 5 lit d, § 23 Z 1, § 25
Die Entwendung von Waren durch einen Arbeitnehmer ist als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten und somit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zuzurechnen.
BFG 23. 1. 2024, RV/5100303/2023
EStG: § 6 Z 5 lit d, § 23 Z 1, § 25
Die Entwendung von Waren durch einen Arbeitnehmer ist als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten und somit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zuzurechnen.
BFG 23. 1. 2024, RV/5100303/2023