EStG 1988: § 47 Abs 2
Das Vorliegen eines Gewerbescheines steht der Annahme eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 nicht entgegen.
VwGH 18. 1. 2024, Ra 2021/13/0029
EStG 1988: § 47 Abs 2
Das Vorliegen eines Gewerbescheines steht der Annahme eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 nicht entgegen.
VwGH 18. 1. 2024, Ra 2021/13/0029