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Melde- und Nachweispflichten bei Krankenständen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6889/7/2024 Heft 6889 v. 6.3.2024

AngG: § 8 Abs 8

OLG Wien 25. 10. 2023, 10 Ra 34/23b

Im Falle einer krankheitsbedingten Dienstverhinderung treffen einen Arbeitnehmer eine Meldepflicht (Mitteilungspflicht) sowie gegebenenfalls weitere Nachweispflichten. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, die zum Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs für die Dauer der Säumnis führt (Angestellte: § 8 Abs 8 AngG; Arbeiter: § 4 EFZG).

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