AngG: § 8 Abs 8
OLG Wien 25. 10. 2023, 10 Ra 34/23b
Im Falle einer krankheitsbedingten Dienstverhinderung treffen einen Arbeitnehmer eine Meldepflicht (Mitteilungspflicht) sowie gegebenenfalls weitere Nachweispflichten. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, die zum Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs für die Dauer der Säumnis führt (Angestellte: § 8 Abs 8 AngG; Arbeiter: § 4 EFZG).