Die im Rahmen eines nach Art 25 DBA-Griechenland geführten Verständigungsverfahrens getroffene Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Art 4 des DBA-Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht. (Erlass des BMF vom 13. 2. 2024, 2024-0.081.962)