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Änderung der Lohnkontenverordnung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6889/1/2024 Heft 6889 v. 6.3.2024

Folgende Daten sind künftig ebenfalls fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:

vom Arbeitgeber geleistete Ersätze für Kosten des Aufladens eines emissionsfreien Kfz gemäß § 8 Abs 9 Z 2 der Sachbezugswerteverordnung (pauschale Monatsbeträge) samt dem Nachweis, dass die Zuordnung der Lademenge zu diesem Kfz nicht sichergestellt werden kann

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