Folgende Daten sind künftig ebenfalls fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen:
vom Arbeitgeber geleistete Ersätze für Kosten des Aufladens eines emissionsfreien Kfz gemäß § 8 Abs 9 Z 2 der Sachbezugswerteverordnung (pauschale Monatsbeträge) samt dem Nachweis, dass die Zuordnung der Lademenge zu diesem Kfz nicht sichergestellt werden kann