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BFG: Kein Arbeitszimmer bei bloß pandemiebedingtem Homeoffice

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6888/12/2024 Heft 6888 v. 28.2.2024

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit d

Eine bloß vorübergehende Bürosperre - aufgrund einer Pandemie (hier: COVID-19) und aufgrund eines Terroranschlages - führt noch nicht dazu, dass ein Arbeitszimmer

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