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Geblockte Altersteilzeit - Grenzgänger sind nicht als "Ersatzkräfte" tauglich

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6888/4/2024 Heft 6888 v. 28.2.2024

Das BMAW sowie das Arbeitsmarktservice vertreten die Ansicht, dass Personen, die im Zuge einer geblockten Altersteilzeit (spätestens ab dem Beginn der Freizeitphase) als Ersatzkräfte herangezogen werden, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen. Grenzgänger kommen dementsprechend nicht als Ersatzkräfte in Betracht, weil das österreichische AMS für sie im Fall der Arbeitslosigkeit nicht leistungszuständig wäre. ( Quelle: WIKU-News vom 21. 2. 2024)

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