Durch eine Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) sind seit 20. 2. 2024 vom Geltungsbereich des AuslBG auch Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika ausgenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben, hinsichtlich ihrer Beschäftigung während eines längstens zwölfmonatigen Ferienaufenthalts im Bundesgebiet, sofern österreichische Staatsangehörige in den USA im Rahmen eines bilateralen Programmes für berufliche Entwicklung und kulturellen Austausch eine Beschäftigung aufnehmen dürfen. (BGBl II 2024/59)