EStG 1988: § 41 Abs 2, § 82, § 83 Abs 1 und Abs 2 Z 4
VwGH 13. 12. 2023, Ra 2023/15/0107
Der Revisionswerber ist Dienstnehmer eines Bundesministeriums im Ruhestand und bezieht Pensionsbezüge. Das Bundesministerium stellte ihm im Streitzeitraum zudem eine Naturalwohnung zur privaten Nutzung zur Verfügung. In den Einkommensteuerbescheiden 2013 bis 2015, die aufgrund von Erklärungen des Revisionswerbers zur Arbeitnehmerveranlagung ergingen, wurden steuerpflichtige Bezüge aufgrund der Nutzung der Naturalwohnung nicht berücksichtigt.