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Anfragebeantwortung des BMF zur Sachbezugsbefreiung beim Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6885/15/2024 Heft 6885 v. 7.2.2024

Anfragebeantwortung des BMF vom 25. 1. 2024

In einer aktuellen Anfragebeantwortung gibt das BMF Auskunft zu Fragen rund um die Sachbezugsbefreiung beim Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge, ua betreffend E-Ladestationen, Kostenersätze für Ladekosten, Spezialfahrzeuge und Oldtimer.

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