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Neues Abkommen über Soziale Sicherheit mit Québec

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6884/1/2024 Heft 6884 v. 31.1.2024

Nachdem schon mit Kanada ein neues SoSi-Abkommen abgeschlossen wurde (siehe ARD 6843/2/2023), wurde nun in BGBl III 2023/199 auch für die kanadische Provinz Québec ein eigenes SoSi-Abkommen kundgemacht, das am 1. 2. 2024 in Kraft tritt. Die Vereinbarung baut auf der alten Vereinbarung auf, es wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen (zB umfassende Datenschutzregelung), um sie weitestgehend dem neuen Abkommen mit Kanada und damit auch den in letzter Zeit von Österreich geschlossenen Abkommen anzupassen. Grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage sind, so wie bei Kanada, die neue Pensionsberechnung und zusätzlich dazu auch noch die neu aufgenommenen Bestimmungen im Bereich der Unfallversicherung. Zur Durchführung des Abkommens wurde auch eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen (BGBl III 2023/198), die ebenfalls am 1. 2. 2024 in Kraft tritt.

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