Mit BGBl II 2023/368 wird die Sprengarbeitenverordnung an Änderungen durch das Sprengmittelgesetz 2010 sowie an den Stand der Technik angepasst und wird eine Klarstellung hinsichtlich der Verwendung von Schwarzpulver für Sprengarbeiten vorgenommen. Diese Änderungen machten auch geringfügige Anpassungen in der Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (LuftAV) erforderlich.