Im Arbeitslosenversicherungsgesetz wird die finanzielle Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit fehlender Arbeitsfähigkeit verbessert und eine Betreuung durch das AMS ermöglicht. Dadurch wird ein chancengleicher Zugang zum Arbeitsmarkt für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) erreicht. Weiters erfolgen im Ausbildungspflichtgesetz legistische Klarstellungen und wird die Vollziehung der Ausbildungspflicht erleichtert. (BGBl I 2023/174)