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Steiger, Mitspracherecht für die laufende Geschäftsführung führt bei einem Kommanditisten nicht zwangsläufig zu einer Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG, taxlex 2023/79

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6882/17/2024 Heft 6882 v. 17.1.2024

Der Autor bespricht die Entscheidung BVwG 19. 6. 2023, W209 2257319-1/8E, in der das BVwG die Ansicht vertritt, dass eine Kommanditistin, die zwar laut Gesellschaftsvertrag über ein Mitspracherecht zur laufenden Geschäftsführung verfügt, dieses aber aufgrund der Stimmenmehrheit des anderen Kommanditisten de facto nicht ausnutzen kann, nicht als erwerbstätig iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG anzusehen ist, da sie keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen konnte.

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