Die EU hat Ende 2022 eine neue Richtlinie erlassen, die RL (EU) 2022/2381 , die eine ausgewogenere Vertretung von Männern und Frauen unter den Direktoren und Direktorinnen von börsennotierten Gesellschaften bewirken bzw gewährleisten soll. Die Autorin untersucht im Rahmen ihres Beitrages die RL und ihre potenziellen Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung. Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die RL ein Start für eine positive Veränderung sein kann und eine Geschlechterquote ein Schritt in die richtige Richtung sei. Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in Führungspositionen werde ohne verpflichtende Quotenregelung jedoch nicht möglich sein. Tatsächliche Effektivität werde sie erst dann erreichen, wenn wirksame Durchsetzungsmaßnahmen auf nationaler Ebene erfolgen. Nach derzeitigem Stand sei allerdings keine Aktivität des österreichischen Gesetzgebers hinsichtlich der Umsetzung der RL erkennbar. Dafür sei noch bis Ende Dezember 2024 Zeit.