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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2024

Neue VorschriftenLohnpfändungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6881/15/2024 Heft 6881 v. 10.1.2024

EO: § 291a, § 292 Abs 4

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen. Dieser beläuft sich im Jahr 2024 auf € 1.217,96 (BGBl II 2023/407), daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2024 nachfolgende Lohnpfändungswerte.

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